Kurzinfo zur Förderung des Einbaus einer Wärmequelle Erde und Wasser:
Die Basisförderung beträgt bis zu 100 Euro je Kilowatt (bis 100 KW) installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch:- 4.000 Euro je Anlage bei allen elektrischen Wärmepumpen mit den Wärmequellen Erdwärme oder Wasser
- 4.500 Euro je Anlage für die Errichtung von elektrischen Wärmepumpen mit der Wärmequelle Erdwärme, bei gleichzeitiger Durchführung einer Erdsondenbohrung weitere Zusatzförderungen sind möglich
- Neu: Wärmepumpenanlagen im Neubau
- Wärmepumpenanlagen im Bestandsgebäuden - Basisförderung und Innovationsförderung -zzgl. 50% der Basisförderung- möglich
- Verschiedene Zusatzförderungen sind möglich
Förderbedingungen bei der gleichzeitigen Errichtung einer Erdwärmesondenanlage sind:
Die Bohrfirma muss nach den Qualitätsanforderung der Technischen Regel DVGW W120-2 zertifiziert sein. Der Antragsteller muss einer verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen haben.Die verschuldensunabhängige Versicherung schützt den Bauherren im Fall der Fälle. Das Risiko eines Schadensfalles ist äußerst gering. Der Versicherer "hörtkorngeothermic" übernimmt erstmals - verschuldensunabhängig - Schäden, die durch Erdwärmesondenbohrungen verursacht werden könnten. Hierzu zählen unter anderem Erdsenkung oder der hydraulische Kurzschluss zweier getrennter Grundwasserleiter und alle daraus entstehenden Schäden. Es handelt sich um einen einmaligen Beitrag für die Zeit der Ausführung der Bohrleistungen.
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Was ist für den Antrag auf Förderung bei Neubauten zu beachten:
Anlagen im Neubau können nur im Rahmen der Innovationsförderung bezuschusst werden. Es sind höhere technische Anforderungen als in der Basisförderung zu erfüllen. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der BAFA eingegangen sein.Hier geht es zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)